Kursliste

In der Grundausbildung erlernst du die grundlegenden Techniken des Gleitschirmfliegens – Starten, Steuern und Landen – sowie die dafür notwendigen theoretischen Kenntnisse. Die praktische Ausbildung kann entweder an einem Übungshang oder mit der Schleppwinde erfolgen.

Mit diesem Kurs wird ein Teil der vorgeschriebenen fünf Theorieeinheiten zu je 45 Minuten abgedeckt. Dabei werden Grundkenntnisse in den Sachgebieten Luftrecht, Meteorologie, Technik sowie Flugtechnik und Verhalten in besonderen Fällen vermittelt.

Die A-Lizenz – offiziell „Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer, Gleitsegeln, beschränkt auf Flüge in der Umgebung“ – berechtigt zum selbstständigen Fliegen im Bereich eines Fluggeländes. Sie ist die erste Stufe des Luftfahrerscheins für Gleitschirmpiloten.

Mit diesem Kurs kann ein Teil der vorgeschriebenen 20 Theorieeinheiten zu je 45 Minuten abgedeckt werden. Behandelt werden die Sachgebiete Luftrecht, Meteorologie, Technik sowie Flugtechnik und Verhalten in besonderen Fällen.

Der unbeschränkte Luftfahrerschein (B-Lizenz) ist erforderlich, um mit dem Gleitschirm Flüge über das zugelassene Fluggelände hinaus durchführen zu dürfen.

Der theoretische Teil der Ausbildung vermittelt die Grundlagen für das sichere Planen und Durchführen von Überlandflügen.

Mit diesem Kurs kann ein Teil der vorgeschriebenen 15 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten abgedeckt werden. Behandelt werden die Sachgebiete Luftrecht, Meteorologie, Navigation sowie Flugtechnik und Verhalten in besonderen Fällen.

Theoretischer Unterricht für Gleitschirmpiloten, die eine Berechtigung für die Startart Windenschlepp erwerben möchten.

Beim Gleitschirmfliegen kann der Start entweder am Hang oder an der Winde erfolgen. Die Ausbildung zur Lizenz kann in einer oder in beiden Startarten durchgeführt werden. Soll die Startberechtigung nach der Lizenzerteilung für die jeweils andere Startart erworben werden, erfolgt dies durch eine Einweisung in einer Flugschule.

Mit diesem Kurs kann ein Teil der vorgeschriebenen vier Theorieeinheiten in den Sachgebieten Luftrecht, Technik sowie Verhalten in besonderen Fällen abgedeckt werden.

Theoretischer Teil der Ausbildung zum Windenführer.

Als Windenführer bezeichnet man die Bediener von Schleppwinden, die in der Regel selbst Gleitschirmpiloten sind.

Die Ausbildung umfasst Theorieunterricht in den Fächern Luftrecht, Technik sowie Verhalten in besonderen Fällen. Sie beinhaltet außerdem eine praktische Schulung und schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.

Dieser Kurs stellt das Lehrmaterial für den Theorieunterricht.

Für Piloten, die Passagierflüge durchführen möchten, ist eine gesonderte Berechtigung erforderlich.

Die Ausbildung und Prüfung zur Passagierflugberechtigung ist anspruchsvoll und setzt das Bestehen einer Auswahlprüfung voraus. Nur erfahrene Pilotinnen und Piloten mit ausgeprägtem Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein sowie sehr gutem flugtechnischem Können sind für diese Berechtigung geeignet.

Dieser Kurs stellt das Lehrmaterial für den Theorieunterricht bereit.